FAQ's - Physiologisch Therapiezentrum Kufstein

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DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN & ANTWORTEN

Die häufigsten Fragen & Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Muss ich die ärztliche Verordnung bereits für das Vorgespräch mitbringen?
Sollten Sie die Behandlungen über Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger abrechnen wollen, müssen Sie die bewilligte Verordnung bereits bei Ihrem ersten Behandlungstermin bei uns vorlegen.

Wie bekomme ich eine ärztliche Verordnung?
Für die physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie  eine Verordnung eines Arztes. Ihr behandelnder Arzt (praktischer oder  Facharzt) stellt Ihnen die Verordnung zur Physiotherapie aus. Normalerweise müssen Sie diese zur Bewilligung zur Ihrer zuständigen Krankenkasse bringen/senden. Die erste Behandlung sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum und ehestmöglich nach dem Erhalt der Bewilligung erfolgen. Auf Grund der aktuellen Corona-Situation ist die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Behandlungen bis 1. Juni 2022 ausgesetzt, das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Verordnung nicht bewilligen lassen müssen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Behandlung?
Je nach Dauer der Behandlung und nach Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn bekommen Sie von uns entweder eine Teilrechnung nach Abschluss des ersten Behandlungszyklus oder eine Gesamtrechnung nach Ende der Behandlung. Gleichzeitig mit der Rechnung wird Ihnen auch das Rezept zur Physiotherapie zugesandt. Diese Unterlagen können Sie dann nach Begleichung der Rechnung bei der Kasse einreichen.

Wie hoch ist die Erstattung einer physiotherapeutischen Behandlung?
Wir sind keine Vertragspraxis der ÖGK. Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind, bekommen Sie für Ihre Behandlung bei uns ab 2022 zwar einen höheren Kostenersatz als bisher jedoch nicht die volle Rechnungssumme. Voraussetzung für einen Kostenersatz ist, dass die Behandlung vom Arzt verordnet wurde.

Wie erhalte ich die Kostenerstattung vom Sozialversicherungsträger?
Nach Ende der Therapie reichen Sie das Rezept  gemeinsam mit unserer Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein und  erhalten den Ihnen zustehenden Kostenersatz rückerstattet.

Wird eine Theralogy-Behandlung von der Österreichischen Gesundheitskasse übernommen?
Da die Theralogy/Zell-Reaktivierung bei der ÖGK als alternative Heilmethode gilt, gibt es keinen Kostenersatz der Behandlungskosten. Es handelt sich hierbei um eine Privatleistung.
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Dipl.PT Kathleen Brückner
Kronthalerstraße 2
A-6330 Kufstein
Tel. +43 650 434 8888

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